Posted by admin on Dezember 21, 2011 at 19:00
Die Finanzunternehmen haben in den vergangenen Jahren das enorme Potenzial der Jugendlichen erkannt und auch umgehend reagiert. So gibt es zwischenzeitlich sogar Kreditkarten, welche von Onlinediensten oder bestimmten Modeketten angeboten werden, wobei sie alle eines gemeinsam haben, denn sie basieren ausschließlich auf dem Guthabenprinzip, welches bisher nur von Mobiltelefonen bekannt ist.
So erlaubt es beispielsweise die MasterCard dem Karteninhaber, dass er während des Urlaubs, auf Klassenfahrten, online oder auch in Geschäften, mit der Kreditkarte bezahlt. Zu keinem Zeitpunkt kann der Jugendliche allerdings Schulden machen, denn es kann nur so viel Geld ausgegeben werden, wie Verfügungsrahmen auf der Karte ist. Weiterhin genießen die Eltern den Vorteil, dass sie eine volle Kostenkontrolle haben.
Ist das vorhandene Guthaben auf der Karte verbraucht, dann muss erst wieder Geld eingezahlt werden und die Kreditkarte ist wieder einsatzfähig. Aufladungen können sowohl bar durchgeführt werden, aber auch als Einzahlung von einem herkömmlichen Girokonto.
Aber auch für die Jugendlichen gibt es einen ganz entscheidenden Vorteil, denn sie erlernen bereits frühzeitig den Umgang mit modernen Zahlungsmitteln und vor allem sind sie im Ausland durchaus flexibler. Dennoch sollte eine umfangreiche Prüfung der verschiedenen Angebote bereits im Vorfeld durchgeführt werden, damit auch die Kreditkarte mit den besten Konditionen beansprucht wird. Grundsätzlich sollte eine Kreditkarte erst ab dem 14. Lebensjahr genutzt werden, wobei Gleiches auch für ein eigenes Girokonto gilt.
http://www.online-girokonto.net/finanzlexikon/
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Posted by admin on Dezember 17, 2011 at 19:46
Prepaid Handys sind besonders für Kinder und Jugendliche geeignet, denn sie bieten eine volle Kostenkontrolle und hierbei ist es auch völlig unerheblich, ob die Eltern das Guthaben aufladen oder ob die Kinder dies selbst tun. Grundsätzlich kann zu keinem Zeitpunkt mehr Geld ausgegeben werden als sich tatsächlich auf dem Handy befindet. Auf diese Weise kann vermieden werden, dass Kinder und Jugendliche bereits frühzeitig Schulden anhäufen.
Leider sind einige Prepaid Tarife speziell für Kinder und Jugendliche ein wenig teurer als es der Verbraucher von einem herkömmlichen Mobilfunkvertrag kennt. Aus diesem Grund sollte das Nutzungsverhalten bereits im Vorfeld abgeschätzt werden, denn ein Prepaid Handy lohnt sich kaum für die häufige Nutzung des Internets.
Entscheidet sich der Verbraucher allerdings für gewisse Flatrates, dann kann ein Prepaid Tarif durchaus günstiger werden. Mittlerweile bieten die meisten Handyanbieter bereits die unterschiedlichsten Flatrates für Telefonie, SMS oder auch für das Surfen im Internet an, welche individuell vom Verbraucher gebucht werden können. Somit können die tatsächlichen Kosten deutlich eingeschränkt werden.
Des Weiteren werden immer häufiger Kinderhandy Tarife angeboten, welche dann keinen eigenständigen Vertrag darstellen, sondern in Verbindung mit einem herkömmlichen Vertrag der Eltern erhältlich sind und dennoch auf Prepaid Basis funktionieren.
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Posted by admin on Dezember 15, 2011 at 14:45
Der Azubirechtsschutz bietet Jugendlichen umfangreichen Versicherungsschutz, wenn sie sich in einer Ausbildung befinden, wobei es hierbei keine Altersgrenze gibt. Somit sind Schüler versicherbar, welche sich in einer privaten Bildungseinrichtung befinden, aber auch Auszubildende, welche sich in einer anerkannten Berufsausbildung befinden. Hierbei ist es völlig unerheblich, ob es sich um eine betriebliche oder eine duale Ausbildung handelt.
Streitigkeiten, welche im Zusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit entstehen, sind allerdings vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Außerdem besteht der Versicherungsschutz nur für den Versicherungsnehmer allein, denn andere Personen können in diesem Fall nicht mitversichert werden.
In der Regel liegt die Selbstbeteiligung pauschal bei 50 Euro, wobei dies zwischen den verschiedenen Versicherungsgesellschaften variieren kann. Der Versicherungsnehmer ist mit verschiedenen Leistungsarten abgesichert. Hierzu gehören unter anderem der Schadenersatz-Rechtsschutz, der Arbeitsrechtsschutz, der Verwaltung-Rechtsschutz im Berufsausbildungsverhältnis, der Strafrechtsschutz und der Sozialrechtsschutz vor Gericht.
Speziell Auszubildende und Schüler sollten finanziell bestens abgesichert sein, denn die Kosten für einen Anwalt und die anfallenden Prozesskosten können schnell das eigene Budget übersteigen. Niemand sollte sich diesem Risiko aussetzen, sondern im Ernstfall die Möglichkeit besitzen, einen Anwalt aufzusuchen, um sein Recht zu bekommen.
http://www.rechtschutzversicherungen.com/
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