Archive for Februar, 2011

Schadensfall

Man wünscht sich sowas sicher nicht, dennoch passiert es immer wieder, dass man einem Dritten unbeabsichtigt einen Schaden zufügt. Es reicht schon, wenn man bei einem Freund zu Besuch ist und unachtsam einen teuren Gegenstand umwirft. Damit die Freundschaft und auch die eigene finanzielle Situation nicht darunter leiden muss, kann man seine Privathaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen- dafür ist sie ja auch da! Die Frage ist, wie man sich im Schadensfall richtig verhält? Das wichtigste ist es, dass man als Versicherungsnehmer jeden verursachten Schaden umgehend seiner Versicherung meldet. Spätestens sollte die Weitermeldung an die Privathaftpflichtversicherung jedoch nach einer Woche erfolgt sein. Es ist immer sehr wichtig, dass der Schadenshergang genau und richtig geschildert wird. Auch wenn man den Schaden fahrlässig verursacht hat, sollte man sich nicht dazu hinreißen lassen falsche Angaben zu machen. Wenn die Versicherung dahinter kommt, dass bei der Schilderung des Schadenhergangs falsche Angaben gemacht wurden, wird sie in der Regel eine Regulierung verweigern! Die Versicherung leistet Regulierung im Normalfall direkt an den geschädigten Dritten. Sie sollten sich von diesem also nicht dazu überreden lassen, einen Teilbetrag im Vorfeld selbst zu zahlen. Natürlich kann man solche Dinge mit dem Versicherungsgeber absprechen.

http://www.lebensversicherung-verkaufen.net/

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KFZ Versicherung

Laut Statistik sind bei Schadenfällen besonders oft junge Leute bis fünfundzwanzig und Fahranfänger beteiligt. Das ist der Grund, dass die KFZ Versicherung von Haltern dieser Altersstufe besonders teuer ist. Auch wenn sie nur hin und wieder mit dem Fahrzeug eines Elternteils fahren muss das im Versicherungsantrag angegeben werden und der Beitrag erhöht sich. Das Gleiche gilt für Führerscheinneulinge, die erst im reiferen Alter ihren Führerschein machen. Wenn die Versicherungsgesellschaften nicht so verfahren würden, dann wären die Ausgaben für Schadenregulierungen auf alle Versicherungsnehmer des Anbieters umzulegen. Das würde für alle die Beiträge erhöhen. Durch die Maßnahme der Verteuerung für Anfänger tragen diese einen großen Teil des Risikos. Bei Notfällen gilt eine Ausnahme. Wenn der Halter des Fahrzeugs plötzlich fahruntüchtig wird, dann darf auch ein Anfänger das Fahrzeug lenken. Diese Ausnahme wird aber bei übermäßigem Alkoholgenuss des Halters von der Versicherung nicht akzeptiert.

http://www.kfz-rechner.net/kfz-versicherung/kfz-versicherung-wechseln/

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