Schadensfall
Man wünscht sich sowas sicher nicht, dennoch passiert es immer wieder, dass man einem Dritten unbeabsichtigt einen Schaden zufügt. Es reicht schon, wenn man bei einem Freund zu Besuch ist und unachtsam einen teuren Gegenstand umwirft. Damit die Freundschaft und auch die eigene finanzielle Situation nicht darunter leiden muss, kann man seine Privathaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen- dafür ist sie ja auch da! Die Frage ist, wie man sich im Schadensfall richtig verhält? Das wichtigste ist es, dass man als Versicherungsnehmer jeden verursachten Schaden umgehend seiner Versicherung meldet. Spätestens sollte die Weitermeldung an die Privathaftpflichtversicherung jedoch nach einer Woche erfolgt sein. Es ist immer sehr wichtig, dass der Schadenshergang genau und richtig geschildert wird. Auch wenn man den Schaden fahrlässig verursacht hat, sollte man sich nicht dazu hinreißen lassen falsche Angaben zu machen. Wenn die Versicherung dahinter kommt, dass bei der Schilderung des Schadenhergangs falsche Angaben gemacht wurden, wird sie in der Regel eine Regulierung verweigern! Die Versicherung leistet Regulierung im Normalfall direkt an den geschädigten Dritten. Sie sollten sich von diesem also nicht dazu überreden lassen, einen Teilbetrag im Vorfeld selbst zu zahlen. Natürlich kann man solche Dinge mit dem Versicherungsgeber absprechen.
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